Strom soll innerhalb weniger Jahre noch mal 30 Prozent teurer werden und das nur wegen der Energiewende – sagen die Stromkonzerne. Für dieGlucke klingt das alles sehr nach Kampagne, um die Kosten für den seit Jahren verschleppten Ausbau der Stromnetze schön dem Ausbau an regenerativen Energien anzulasten und eine Energie-kehrt-wende einzuleiten. Besonders frech erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Energiekonzerne schon jetzt Milliardengewinne durch überteuerte Strompreise erwirtschaften, wie eine Studie der Grünen zeigt. Das Vorgehen ist nicht neu, Preisanhebungen beim Stromeinkauf werden an die Verbraucher weitergereicht, sinken die Preise an den Strombörsen, halten sich die Konzerne vornehm mit der Weitergabe zurück. Ein Mehrpreis von zwei Cent die Kilowattstunde summiert sich zu drei Milliarden Überschuss im vergangenen Jahr auf, einem Kostenzuwachs für Verbraucher von 20 Prozent. Das bringt nicht nur erklecklichen Gewinn, sondern finanziert auch die drei Prozent Preissenkung der gewerblichen Kunden mit. Da hilft nur eines: Stromanbieter wechseln! Ein Online-Wechselportal kann dabei für Übersicht sorgen, allerdings nur, wenn die Voreinstellungen mit Bedacht eingestellt und diverse Kästchen an- oder Häkchen weggeklickt werden. dieGlucke meint: Dabei am besten gleich auf die umweltfreundliche Stromvariante setzen. Einen Vergleich von empfehlenswerten Öko-Stromanbietern zeigt ecotopten.de. Wer sich im Angebot der Stromanbieter selbst einen Überblick verschaffen möchte, ist mit den zehn Tipps für den Stromanbieterwechsel der Verbraucherzentrale Bremen gut beraten:
Das richtige Häkchen setzen
1. Preis. Besonders günstig erscheinende Anbieter, wollen oft Geld im Voraus. Deshalb: „Anbieter mit Vorauskasse berücksichtigen“ wegklicken. Vor Vertragsabschluss per Suchmaschine den Anbieter auf Beschwerden von Kunden überprüfen.
2. Laufzeit. Es gibt Anbieter, die vier Wochen Erstvertragslaufzeit anbieten. Das ist vorbildlich. Damit kann man aktuell auf Marktentwicklungen reagieren. Drei Monate sind gut, sechs Monate sind akzeptabel. Von darüber hinausgehenden Angeboten rät die VZ ab.
3. Kündigungsfrist. Vier Wochen sind gut, sechs Wochen sind noch akzeptabel. Was darüber hinausgeht, ist nicht empfehlenswert.
4. Sonderkündigungsrecht. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorsehen, wertet das die Vertragsbedingungen auf. Sinnvollerweise aber wählt man einen Vertrag mit geringer Laufzeit (Nr. 2). Dann stellt sich das Problem einer Sonderkündigung erst gar nicht.
5. Vorauskasse. Vorauskasse ist nicht empfehlenswert. Zum einen geben Sie ein zinsloses Darlehen. Der Preis ist also gar nicht so günstig, wie es scheint; zum anderen ist Ihr Geld bei der Insolvenz eines Anbieters verloren.
6. Kaution. Eine Kaution zu stellen, ergibt nur Sinn, wenn Ihr neuer Energielieferant eine Genossenschaft ist, bei der Sie einen Genossenschaftsanteil erwerben. Bei Genossenschaften hat man mehr Mitsprachemöglichkeiten. An Hand der Satzung solle man prüfen, ob über den Genossenschaftsanteil hinaus eine sogenannte Nachschusspflicht besteht. Ist das der Fall, rät die VZ ab. Wenn keine Anbieter mit Kautionen gewünscht sind, klicken Sie das Kästchen „Tarife mit Kaution berücksichtigen“ bei den Wechselportalen weg.
7. Preisgarantie oder Strompakete. Hier wird der Preis für eine längere Laufzeit festgeschrieben. Das kann Vorteile haben, aber auch Nachteile. Die Entwicklung auf den Energiemärkten entzieht sich seriösen Prognosen. Eine Einschätzung des Preises ist also schwierig. Darüber hinaus widerspricht eine Festpreisbindung dem Tipp Nr. 2, wonach eine kurze Vertragslaufzeit den Vorzug verdient. Strompakete, also eine vorab vereinbarte Strommenge, einzukaufen, ist nicht sinnvoll. Wenn Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie trotzdem das ganze „Paket“. Strom zu sparen, lohnt sich für Sie dann nicht. Ein Mehrverbrauch wird in der Regel teuer.
8. Boni. (Bonus = lat. gut) bezeichnet eine Gutschrift. Das klingt schön, kann aber auch seine Tücken haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Bonus erst im 13. Monat ausgezahlt wird, so dass man anstatt 12 Monaten zwei Jahre an einen Anbieter gebunden ist. Wenn Sie Anbieter mit Boni vermeiden wollen, müssen Sie bei den meisten Wechselportalen das Kästchen „einmaligen Bonus in die Gesamtkosten einrechnen“ wegklicken.
9. Onlineverträge. Sind oft sehr preiswert. Dafür ist nicht nur Anmeldung und Rechnungsstellung online zu erledigen. Analoge Beschwerden beim telefonischen Kundenservice sind nicht möglich. Das ganze ist Geschmacksache und eher für Menschen zu empfehlen, die oft über das Internet Verträge schließen.
10. Wechselportale. Der Verbraucherzentrale sind unseriöse Wechselportale aufgefallen, welche die Provision für den Wechsel dem Verbraucher in Rechnung stellen und nicht wie üblich dem neuen Anbieter. Auch rät die VZ zur Wachsamkeit. Darüber hinaus ist wichtig: Bei Wechselportalen muss man stets die Voreinstellungen kontrollieren. Ansonsten kann es sein, dass man mit der dort ausgeworfenen „Top Ten“ nicht nur keine Ersparnis, sondern reichlich Ärger und Stress hat.
Übrigens: Im Fall eines Wechsels, regelt der neue Anbieter alle Kündigungsformalitäten.
Weitere Informationen unter: www.verbraucherzentrale-bremen.de.
dieGlucke hat bereits darüber berichtet, wie der beste Öko-Stromanbieter zu finden ist: Fukushima-Katastrophe: Konsequenz gezogen?
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