Schon seit 14 Jahren gibt es das so genannte Parité-Gesetz in Frankreich: Demnach müssen Parteien ihre KandidatInnenlisten für die Kommunalwahlen im Wechsel zwischen Frauen und Männern aufstellen. Über die (positiven) Impulse durch und Erfahrungen mit dem Gesetz in unserem Nachbarland berichtet auf einer Veranstaltung im Rahmen der Europawoche Frau Dr. Christa Karras vom Hannoveraner Frauenrat. Die Politikwissenschaftlerin ist schon lange mit dem Thema Parité vertraut und als ehemalige Staatsrätin in Schleswig-Holstein und viel frauenpolitischem Know-how aus ihrem Engagement für die Grünen, wird sie über den europäischen Kontext aber auch über die Entwicklungen hierzulande berichten. Eingeladen nach Bremen hat sie Dr. Gabriele Richter vom Bremer Frauenausschuss, die mir erklärt hat, warum solch ein Gesetz auch für deutsche Frauen und die Politik im Land sinnvoll wäre und was wir dazu tun können, dass es möglichst schnell kommt.
Warum hat dieses Thema eine besondere Bedeutung aus frauenpolitischer Sicht?
Seit Ende der 1990er Jahre haben Französinnen einen wirklich gleichberechtigten Zugang zu Wahlmandaten in allen Parlamenten. Und damit meine ich die tatsächliche Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau nominiert wird und nicht die theoretische Möglichkeit, die natürlich auch in Deutschland gegeben ist. Hierzulande können sich Frauen über die Parteien bemühen, dass sie auf irgendwelche Listenplätze kommen. Doch die Regel ist, dass eben immer noch mehr Männer am Listenanfang stehen, während die Frauen weiter unten gesetzt werden – das führt vor allem dazu, dass Frauen in kommunalen und Länderparlamenten unterrepräsentiert sind. Da Männer statistisch gesehen eher Männer wählen, während Frauen weder Männer noch Frauen vorzugsweise wählen, hat das vor allem bei den Direktmandaten ausgeprägte Konsequenzen. In dem extremen Fall Baden-Württemberg werden daher 81 Prozent aller Parlamentssitze von Männern besetzt. Das ist doch keine geschlechtergerechte Repräsentanz von Frauen! Und auch mit 36,5 Prozent der Bundestagsmandate sind Frauen, die immerhin mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ausmachen, einfach nicht wirklich in der Politik angekommen!
Wenn aber mehr Frauen in den Parlamenten sitzen, hat das ganz konkrete Auswirkungen auf die Politik. In Frankreich, z.B. gibt es schon seit 2006 ein Gesetz, dass Frauen nicht weniger als Männer verdienen dürfen, wenn sie für die gleiche Arbeit entlohnt werden. Dieses Gesetz zur Eindämmung des sog. „gender pay gaps“, der in Deutschland bei 20 bis 25 Prozent liegt, wäre auch in Deutschland denkbar, wenn es denn mehr Frauen in Parlamenten gäbe, die auch parteienübergreifende Initiativen ergreifen könnten.
Was müsste passieren, damit dieses Gesetz auch in Deutschland angewandt wird?
Eine Veränderung in Deutschland kann nur auf unterschiedlichen Ebenen kommen. Da ist natürlich die Ebene der europäischen Gesetzgebung. Europäisches Recht kann deutsches Recht verändern. Doch es gibt auch die juristische Ebene bei uns. In Bayern strebt der Landesfrauenrat derzeit eine sog. Popularklage an, die von deutschen StaatsbürgerInnen gemeinsam eingereicht werden kann. Damit wäre das Thema endlich einmal vor Gericht und es könnte entschieden werden, ob ein Gesetz zur wirklich gleichberechtigten Nominierung für Wahlmandate, also ein Parité-Gesetz, auch in Deutschland möglich wäre. Denn bislang gibt es hierzu zwar unterschiedliche juristische Positionen, aber noch keine Urteile.
Abgesehen von dieser juristischen Ebene, gibt es auch eine ganz klar politische Ebene. Wir sollten als Frauenverbände in Deutschland fordern, dass Frauen auch praktisch die Möglichkeit gegeben wird, ihre Interessen zu vertreten. Frauen sind vor allem auf Länder- und kommunaler Ebene unterrepräsentiert und, nein, es liegt nicht daran, dass Frauen weniger in der Lage sind, politische Ämter zu besetzen. Sie machen natürlich auch nicht per se bessere Politik, aber immerhin können sie parteienübergreifend danach fragen, was sie zu der Verbesserung der Lage der Frauen in Deutschland machen können. Die ungleiche Entlohnung von Frauen führt zum Beispiel dazu, dass es nicht nur einen „gender pay gap“ gibt, sondern auch einen „gender pension gap“. Frauen erhalten in Deutschland fast 60 Prozent weniger Rente als Männer! Da müssen wir Frauen doch endlich einmal etwas gegen tun!
Was ist der Bremer Frauenausschuss, wie lange gibt es den schon, wie viele Verbände vertritt er und was will er bewirken?
In Bremen sind die wichtigsten Frauenverbände in einem Dachverband zusammengeschlossen, der sich Bremer Frauenausschuss nennt. In den anderen Bundesländern heißen diese Dachverbände Landesfrauenräte. In Bremen vertritt der Ausschuss damit rund 190.000 Bremerinnen! Die Delegierten und dementsprechend auch die Frauen im Vorstand kommen aus ganz unterschiedlichen Gruppen: Parteien, Verbände, Vereine. Ich komme zum Beispiel aus der Bremer Sektion des Deutschen Akademikerinnenbundes als Beisitzerin in den Vorstand. Der Ausschuss versteht sich als überparteilich und religionsunabhängig und setzt sich für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Gegründet wurde der Ausschuss gleich 1946 nach dem Zweiten Weltkrieg. Damit sind wir der älteste Verband in Deutschland. Wir freuen uns schon, dass wir in zwei Jahren unser 70. Jubiläum feiern dürfen!
Das Parité-Gesetz – Was tut sich in Europa?, Vortrag und Diskussion am 7. Mai 2014 um 19.00 Uhr im EuropaPunkt Bremen, Haus der Bürgerschaft, Domseite. Eintritt frei.
Die Europawoche findet vom 3. Mai bis 10. Mai 2014 statt. Veranstalter sind die Europaabteilung sowie der Sprachenrat Bremen. mehr Infos zu weiteren Veranstaltungen der Europawoche gibt es auf europa-in-bremen.de/europawoche-2014. Am 10. Mai 2014 findet von ca. 11 bis 17 Uhr ein öffentliches Fest für alle Bürgerinnen und Bürger auf dem Ansgarikirchhof statt.
Interview: Heike Mühldorfer